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Die Würde des Menschen ist unantastbar. Sie zu achten und zu schützen, ist Verpflichtung aller staatlichen Gewalt.
Art. 1 Abs.1 GG für die BRD
Wolfram Schlegel Victoria Elwing Bernd Schuster
Die Würde des Menschen besteht in der Freiheit, sich selbstbestimmt zu entwickeln. In einer Gesellschaft ist der Einzelne hierbei auf die Achtung seiner Mitmenschen angewiesen. Aus dieser Verbundenheit entsteht Recht. Als Rechtsanwälte gestalten wir mit unseren Mandanten als deren Interessenvertreter dieses Recht und ermöglichen so eine individuelle Entwicklung in der Gemeinschaft.